Wie man Mitglied wird
SystemsX.ch ist offen für neue Partner
SystemsX.ch ist für jede schweizerische Universität oder Forschungseinrichtung offen, wie aus Artikel 4 der Partnerschaftsvereinbarung von SystemsX.ch hervorgeht: «Diejenigen schweizerischen Universitäten und Forschungseinrichtungen, die als getrennte gesetzliche Entitäten gegründet wurden, die national und international einen hervorragenden Ruf geniessen und wegen ihrer vorhandenen Möglichkeiten und Strategien im Feld der Systembiologie in der Lage sind aktiv zur Erreichung der Ziele von SystemsX.ch beizutragen, können Partner von SystemsX.ch werden.»
Verfahren, um sich SystemsX.ch anzuschliessen
Das Verfahren beinhaltet die folgenden Schritte:
Schritt 1: Institutionen, die nicht bereits Partner von SystemsX.ch sind, müssen eine formelle schriftliche Absichtserklärung vorlegen. Der Antrag muss Aufschluss geben, ob und wie die Antragstellerin formell die Forderungen erfüllt, die in Artikel 4 aufgeführt sind. Zudem muss konkret das Vorgehen erläutert werden, wie die Antragstellerin die Schweizer Systembiologie-Initiative zu unterstützen gedenkt. Die antragstellende Institution sollte dabei folgenden Frage berücksichtigen: «Was erwarten wir von der Mitgliedschaft bei SystemsX.ch und was kann SystemsX.ch von uns erwarten?» Der Brief soll an den Verwaltungsrat gerichtet und an die Geschäftsstelle von SystemsX.ch gesendet werden.
Schritt 2: Der Antrag wird anschliessend dem Wissenschaftlichen Führungsausschuss zur Prüfung vorgelegt, der dann gegenüber dem Aufsichtsrat eine unverbindliche Empfehlung ausspricht.
Schritt 3: Die Beratung innerhalb des Aufsichtsrats läuft auf eine einstimmige Entscheidung gemäss Artikel 5, Nr. 1 und Artikel 16, Nr. 3 (a), (aa) für oder gegen das Annehmen der Institution als Partner von SystemsX.ch hinaus.
Schritt 4: Im Fall einer einstimmigen Annahme wird die Institution eingeladen die beigefügte Erklärung zu unterzeichnen.
Wenn Sie allgemeine Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle von SystemsX.ch.